GKV-versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach 42 Tagen endet diese Lohnfortzahlungspflicht allerdings – Ihr Kunde bezieht dann ein Krankentagegeld von seiner GKV. Hierbei kann es zu einer Einkommenslücke kommen. Diese Lücke können Ihre Kunden durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung schließen.