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Kundenmagazin 2025/01

Aktuelles rund um Ihre Absicherung & Vorsorge

Januar 2025


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VORSORGEPLUSPARTNER GmbH 
Heiner Müller

Makler für Versicherungen und Finanzen

Am Brink 6
27305 Bruchhausen-Vilsen

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Geld & Finanzen: Was gibt’s Neues in 2025?

Finanz-Check 2025

Gesundheit, Wohnen, Fondssparen & Co. – Ein Überblick, welche Änderungen sich im neuen Jahr direkt auf den Geldbeutel auswirken.

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Erhöhung des Zusatzbeitrags: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV steigt ab Januar 2025 auf 2,5 Prozent. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein durchschnittlicher Gesamtbeitragssatz von 17,1 Prozent.
  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 5.512,50 Euro monatlich erhöht. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei.
  • Höhere Versicherungspflichtgrenze: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, ab der Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt von 69.300 Euro auf 73.800 Euro pro Jahr (6.150 Euro pro Monat).
  • Amalgam-Füllungen verboten: Ab 2025 ist Amalgam als Zahnfüllung EU-weit verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr.

Pflegeversicherung

  • Anhebung des Beitragssatzes: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent, für kinderlose Versicherte auf 4,2 Prozent.
  • Erhöhung der Pflegeleistungen: Zum 1. Januar 2025 werden die Leistungen der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent angehoben. Beispielsweise steigt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 von rund 332 Euro auf 347 Euro monatlich.
  • Ersatz- und Kurzzeitpflege: Ab Juli gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.

Rentenversicherung

  • Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze: Erstmals wird eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro monatlich für die gesetzliche Rentenversicherung in ganz Deutschland eingeführt. Zuvor lag sie bei 7.550 Euro (West) 7.450 Euro (Ost).

Tanken und Heizen werden teurer

Der CO2-Preis pro Tonne steigt ab 2025 von 45 auf 55 Euro – ohne Mehrwertsteuer. Im Ergebnis dürften das Tanken und Heizen teurer werden.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Der Mindestlohn wird ab Januar von bislang 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben. Gleichzeitig steigt die Verdienstobergrenze für Minijobs auf 556 Euro, um die Änderungen zu berücksichtigen.

Mindestausbildungsvergütung: Wer 2025 eine duale Berufsausbildung beginnt, profitiert von einer höheren Mindestvergütung. Sie gilt für alle Azubis, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen:

  1. Lehrjahr:       682 Euro brutto pro Monat (bislang 649 Euro)
  2. Lehrjahr:       805 Euro brutto pro Monat (766 Euro)
  3. Lehrjahr:       921 Euro brutto pro Monat (876 Euro)
  4. Lehrjahr:       955 Euro brutto pro Monat (909 Euro)

Grundfreibetrag steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro, im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro erhöht.

Anspruch auf Elterngeld

Ab April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Vorher lag die Grenze bei 200.000 Euro.

Vorabpauschale beim Fondssparen

Ab 2025 wird die Vorabpauschale fällig. Betroffen sind beispielsweise Anlagen in Investmentfonds oder ETF. Durch die Vorabpauschale, einem fiktiven steuerlichen Ertrag, sollen Fondsanleger jedes Jahr einen Mindestbetrag versteuern, statt den gesamten Ertrag am Ende der Anlagedauer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten) kann gegengerechnet werden.

Altersvorsorge

Sowohl für die geförderte private Altersvorsorge als auch für die betriebliche Altersversorgung hat die Ampel-Koalition Reformentwürfe vorgestellt. Inwieweit diese nach dem Ampel-Aus noch in Kraft treten, ist fraglich. Daher gilt umso mehr, selbst mit der Vorsorge anzufangen und nicht auf den Gesetzgeber zu warten.


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Höhere Zusatzbeiträge in der GKV: Jetzt unnötige Kosten vermeiden und Versorgung verbessern

Gesundheit

Der Jahreswechsel brachte für viele gesetzlich Krankenversicherte erst einmal eine unangenehme Nachricht: Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen (GKV) verlangen einen höheren Zusatzbeitrag. Durchschnittlich liegt er jetzt bei 2,5 Prozent (vorher: 1,7 %). Zusammen mit dem einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent steigt die Belastung also auf über 17 Prozent. Gleichzeitig bleibt das Leistungsspektrum der GKV aber limitiert. Zwar deckt es weiterhin viele Grundversorgungen ab, doch für hochwertige oder individuelle Leistungen reicht der Schutz oft nicht aus. Die Folge: Entweder fehlt die Versorgung oder der Versicherte zahlt sie aus eigener Tasche.

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Beispiele für Leistungslücken in der GKV

  • Zahnersatz: Gesetzlich Versicherte erhalten meist nur einen Festzuschuss – hohe Eigenkosten für hochwertigere Kronen oder Implantate sind die Folge.
  • Stationäre Leistungen: Im Krankenhaus besteht oft nur Anspruch auf Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den diensthabenden Arzt – individuelle Wünsche, wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer, sind meist nicht abgedeckt.
  • Ambulante Therapien: Brillen und Kontaktlinsen, alternative Heilmethoden oder Heilpraktikerbehandlungen werden nur begrenzt übernommen.

Gesundheitsversorgung selbst ergänzen

Wer weder Kompromisse bei der Gesundheit machen, noch bei jedem Arztbesuch zum Selbstzahler werden will, kann über Zusatzversicherungen seine Versorgung individuell selbst erweitern. Mit privaten Krankenzusatzversicherungen lassen sich die Lücken der GKV gezielt schließen.

Leistungsbeispiele der PKV-Zusatz

Zahnzusatzversicherung

  • deckt Kosten für hochwertigen Zahnersatz wie Implantate, Inlays und Keramikkronen
  • bezuschusst professionelle Zahnreinigungen und kieferorthopädische Behandlungen

Stationäre Zusatzversicherung

  • ermöglicht Chefarztbehandlungen und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer

Ambulante Zusatzversicherung

  • übernimmt Kosten für Sehhilfen, alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Akupunktur und Zusatzleistungen bei Vorsorgeuntersuchungen

Eine Krankenzusatzversicherung bietet nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch ein Plus an Lebensqualität. Statt Eigenkosten selbst zu tragen, können Versicherte die optimale medizinische Versorgung selbst gestalten.


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Wenn die Katze zur Patientin wird

Katzenkrankenversicherung

Fast 16 Millionen Kater und Katzen leben in deutschen Haushalten und schenken ihren Besitzern täglich Freude. Doch Katzen sind nicht nur charmante Begleiter, sondern auch anfällig für Krankheiten. Vom harmlos wirkenden Katzenschnupfen bis hin zu lebensbedrohlichen Erkrankungen wie Katzenleukämie – Tierarztbesuche gehören für Katzenhalter zum Alltag. Mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte sind diese jedoch oft ein erheblicher finanzieller Posten. So kostet eine Impfung heute 11,50 Euro, statt vorher rund 4,50 Euro, eine allgemeine Untersuchung jetzt über 23 Euro (vorher ca. 9 Euro). Besonders Operationen oder langwierige Behandlungen können das Budget deutlich stärker strapazieren.

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So teuer ist der Tierarztbesuch

Häufige Erkrankungen bei Katzen

Das Risiko für Krankheiten begleitet jede Katze – ob Stubentiger oder Freigänger. Zum Beispiel:

  • Katzenschnupfen: Nicht nur ein harmloser Schnupfen – diese Virusinfektion kann ohne Behandlung tödlich verlaufen.
  • Katzenseuche: Eine gefährliche Viruserkrankung, gegen die regelmäßige Impfungen schützen.
  • Chronische Niereninsuffizienz: Besonders ältere Katzen sind betroffen. Diese Erkrankung ist nicht heilbar, aber behandelbar.
  • Katzenleukämie: Führt oft zu Tumorbildung und Immunschwäche.
  • Diabetes und Schilddrüsenerkrankungen: Häufige Stoffwechselprobleme, die spezielle Therapien erfordern.

Selbst scheinbar kleinere Probleme wie Parasitenbefall oder eine Infektion können rasch in ernsthafte Gesundheitsprobleme übergehen und dauerhafte Besuche und Kosten beim Tierarzt verursachen. Hier kommt es darauf an, schnell und ohne finanzielle Barrieren handeln zu können.

Durchschnittlich muss jeder zweite Katzenhalter 2-3 mal im Jahr zum Tierarzt

Warum eine Katzenkrankenversicherung sinnvoll ist

Als Katzenhalter möchte man im Ernstfall weder Kompromisse bei der Behandlung eingehen noch das komplette Haushaltsbudget beim Tierarzt lassen. Eine Tierkrankenversicherung sorgt dafür, dass finanzielle Sorgen in den Hintergrund rücken – so steht die Gesundheit der Katze immer an erster Stelle und auch der Geldbeutel bleibt geschützt.

Mögliche Leistungen:

  • Vorsorge wie Impfungen oder Wurmkuren
  • Übernahme von Kosten für Diagnostik, Arzneimittel und Behandlungen
  • Schutz bei Unfällen und Kostenübernahme für Operationen
  • Spezielle Therapien wie Physiotherapie oder alternative Behandlungen
  • Auslandsschutz für Reisen mit dem geliebten Vierbeiner

Besonders wichtig: Viele Versicherungen decken Kosten bis zum 4-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab, was bei komplexen Behandlungen entscheidend sein kann. Eine Katzenkrankenversicherung bietet aber mehr als finanzielle Unterstützung – sie gibt ein Gefühl der Sicherheit und Handlungsfreiheit. Egal ob Routineuntersuchung oder Notfall: Der Schutz sichert der Katze stets die beste medizinische Versorgung.


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Technik absichern: Smarte Lösungen für neue Geräte

Elektronikversicherung

Ab 2025 gilt für neue Elektrogeräte eine wichtige Änderung: USB-C wird zum verbindlichen Standardanschluss. Das bedeutet weniger Kabelsalat und kompatiblere Geräte. Doch auch mit dieser Vereinfachung bleibt eines gleich: Der hohe Wert moderner Technik wird bei Stürzen, Defekten oder Diebstahl zum unschönen Kostenfresser für den Besitzer. Um das zu vermeiden, kann die (neue) Technik clever abgesichert werden.

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Warum ein Zusatzschutz sinnvoll ist

Ob das neue Smartphone, Laptops oder die praktische Smartwatch – technische Geräte sind nicht nur kostspielig, ihre Displays sind auch empfindlich, Reparaturen teuer und Diebstähle keine Seltenheit. Eine Elektronikversicherung übernimmt bei Schäden, Kurzschlüssen oder Diebstahl die Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung. Oft wird sogar der Neuwert des Geräts ersetzt – unabhängig vom Alter.

Leistungsübersicht einer Handyversicherung

Einzel oder All-in?

Mit der wachsenden Zahl an Geräten in den Haushalten stellt sich schnell die Frage: Einzelversicherung oder Rundumschutz? Eine All-in-One-Elektronikversicherung für den gesamten Haushalt bringt Übersichtlichkeit, schließt alle Geräte – auch zukünftige – mit ein und spart Kosten. Alternativ kann ein Technikschutz auch als Baustein in der Hausratversicherung integriert werden.

Führt man sich die hohen Anschaffungskosten moderner Technik und Gerät vor Augen, relativieren sich die Kosten einer Absicherung sehr schnell. Erst recht, wenn der erste Schadenfall eingetreten ist. Der Schutz gibt Besitzern ein beruhigendes Gefühl, die smarte Technik schnell ersetzt zu bekommen – ohne das Haushaltsbudget zu belasten.


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